Sie möchten im Alter zu Hause ein selbstbestimmtes Leben führen können.
Die Pflegeversicherung hat hierfür die Grundvoraussetzungen geschaffen.
Als Pflegesachleistungen werden Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung bezeichnet.
Darüber hinaus erhalten Sie für Betreuungs-, Entlastungs- und Hauswirtschaftsleistungen einen monatlichen Betrag zusätzlich.
Die über die Pflegekasse finanzierten Leistungen sind als Zuschuss zu betrachten. Darüber hinausgehende Leistungen müssen privat oder von der Sozialhilfe bezahlt werden.
Gültig seit 01.01.2022
Eine Eingruppierung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.